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Infothek
Abgabefristen für die Einkommensteuererklärung für das Kalenderjahr 2024
Nicht beratene Steuerpflichtige, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, müssen die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2024 bis zum 31.07.2025 beim Wohnsitzfinanzamt einreichen. Lassen sie sich hingegen steuerlich beraten, verlängert sich die Abgabefrist auf den 30.04.2026.
mehrVorschneller Schufa-Eintrag löst Schadenersatzpflicht nach DSGVO aus
Der Bundesgerichtshof befasste sich mit dem Anspruch auf immaterielle Entschädigung nach der Datenschutz-Grundverordnung.
mehrMaklercourtage: Verstoß gegen den Halbteilungsgrundsatz bei Kauf eines Einfamilienhauses durch Verbraucher
Der Bundesgerichtshof hat über die Voraussetzungen eines Verstoßes gegen den in § 656c Abs. 1 Satz 1 BGB vorgesehenen Grundsatz der hälftigen Teilung der Maklercourtage entschieden.
mehrSteuertermine April 2025
Die Steuertermine des Monats April 2025 auf einen Blick.
mehrAuskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO greift auch bei unverhältnismäßigem Aufwand
Der Bundesfinanzhof hat zur Frage Stellung genommen, in welchem Umfang aus der EU-Datenschutz-Grundverordnung ein Auskunftsanspruch gegenüber den Finanzbehörden erwächst.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.